Die Vorschussklage

Vorschussklage

Kostenvorschussklage

Mit der Vorschussklage fordert der Auftraggeber die Zahlung eines Vorschusses zur Mangelbeseitigung. Die Klage knüpft an § 637 Abs. 3 BGB an. Was es bei der Vorschussklage im Baurecht zu beachten gilt, erfahren Sie hier. Auch erhalten Sie Infos zur Rückforderung eines nicht zweckentsprechend verwendeten Vorschusses – ein Thema das aktuell an Bedeutung gewinnt.

Voraussetzungen der Vorschussklage zur Mangelbeseitigung

Die Vorschussklage hat die folgenden Voraussetzungen:

  • Werkvertrag: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht ein wirksamer Werkvertrag. Dies kann auch ein Bauvertrag sein.
  • Abnahme: Der Auftraggeber muss das Werk abgenommen haben.
  • Fristsetzung: Stellt der Auftraggeber fest das Baumängel vorliegen, muss er dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Ob die Frist angemessen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Der Auftraggeber sollte überlegen, ob der Auftragnehmer die Mängel realistisch in der von ihm gesetzten Frist beseitigen kann. Eine zu kurz bemessene Frist ist indes nicht per se unwirksam. Sie setzt den Lauf einer angemessenen Frist in Gang. Wie eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aussehen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
  • Erfolgloser Fristablauf: Die Frist muss erfolglos ablaufen. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht in der gesetzten Frist beseitigt.
  • Rechtsfolge: Nunmehr kann der Auftraggeber die Kosten, die ihm voraussichtlich zur Mangelbeseitigung entstehen werden, im Wege der Vorschussklage einfordern. Um die entstehenden Kosten zu beziffern, kann der Auftraggeber ein Angebot eines Drittunternehmens vorlegen. Mit dem Vorschuss kann und muss der Auftraggeber sodann die Mängel selbst beseitigen.

 

Vorschussklage oder Schadensersatz

Die Kostenvorschussklage ist von einer auf Schadensersatz gerichteten Klage zu unterscheiden. Bei der Vorschussklage erhält der Auftraggeber die voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten als Vorschuss. Die Mängel sind noch nicht beseitigt. Der Kostenvorschuss muss konkret zur Selbstvornahme verwendet werden. Über die zweckgerichtete Verwendung des Vorschusses kann der Auftragnehmer Auskunft verlangen. Wird der Vorschuss nicht zweckgerichtet verwendet, kann der Auftragnehmer ihn zurückfordern.

Bei einer Schadensersatzklage hat der Auftraggeber demgegenüber die Mängel bereits beseitigt. Die hierfür entstandenen Kosten kann er im Gegensatz zur Vorschussklage konkret beziffern. Er ist für die Mangelbeseitigung in Vorleistung getreten. Die Klage auf Schadensersatz ist mithin final. Eine Klage auf Schadensersatz in Form fiktiver Mangelbeseitigungskosten ist nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr möglich.

Vorschuss zurückfordern

In der Praxis stellen wir regelmäßig fest, dass Auftraggeber gerichtlich einen Vorschuss einklagen. Nach Erhalt der Vorschusszahlung verwenden die Auftraggeber das Geld jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht entsprechend seinem Zweck. Zum Beispiel lassen sie die Mängel gar nicht oder nur notdürftig und kostengünstig reparieren und behalten den Differenzbetrag. Zu Recht fragen nunmehr Bauunternehmen, wie sie den nicht zweckgerichtet verwendeten Vorschuss zurückzufordern können.

Der Unternehmer kann hierzu zunächst einen Anspruch auf Abrechnung und Rechnungslegung geltend machen und diesen erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen. Der Auftraggeber muss entsprechende Nachweise über die Verwendung des Vorschusses erbringen. Stellt sich heraus, dass eine Zuvielzahlung vorliegt, besteht ein Rückerstattungsanspruch zuzüglich Zinsen.

Aus anwaltlicher Sicht sollte der Auftragnehmer allerdings taktisch sinnvoll vorgehen, um den Vorschuss zurückzufordern. Denn wenn der Auftraggeber den Vorschuss im Prozess noch zweckentsprechend verwendet, ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. Es kann sinnvoll sein, den Rückforderungsanspruch erst kurz vor Ablauf der Verjährung geltend zu machen. Dies hat auch den Vorteil, dass ggf. lohnenswerte Zinszahlungen geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei berät Auftraggeber bei der Durchsetzung von Vorschussansprüchen und Auftragnehmer bei der Rückforderung nicht oder nicht zweckgerichtet verwendeter Vorschusszahlungen.

Deutschlandweit im Einsatz

Die Kanzlei Dalmer|Law berät Auftraggeber bei der Durchsetzung von Vorschussansprüchen und Auftragnehmer bei der Rückforderung nicht oder nicht zweckgerichtet verwendeter Vorschüsse. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten

Ihre Vorschussklage in 9 Schritten

Eine Vorschussklage kann wie folgt ablaufen*:

Ausgangssituation

Streit am Bau

Sie haben Streit mit Ihrem Auftragnehmer. Zum Beispiel verzögert sich der Bau oder es gibt Mängel. Hierdurch entstehen Ihnen wirtschaftlich messbare Schäden. Ihre Aufforderungen zur Leistung, Mangelbeseitigung oder Zahlung bleiben erfolglos. Sie wenden sich an uns.

Ausgangssituation

Schritt 1

Sachverhaltsanalyse

Nach Ihrer Kontaktaufnahme analysieren wir Ihren Fall und prüfen, ob eine Vorschussklage sinnvoll ist. Sie erläutern die bisherigen Geschehnisse und schicken uns relevante Dokumente zur Durchsicht. Wir filtern die rechtlich relevanten Informationen heraus. Im Bedarfsfall fordern wir weitere Dokumente von Ihnen oder Dritten an.

Schritt 1

Schritt 2

Falls erforderlich: Privatgutachten

Bei technischen Fragen ist es in vielen Fällen ratsam, bereits zur Vorbereitung der Klage einen Privatgutachter hinzuzuziehen. Wir prüfen, ob die Hinzuziehung eines solchen Sachverständigen geboten ist und unterstützen Sie bei der Auswahl und in der Kommunikation. Wir wissen, welche Fragen wir an den Sachverständigen richten müssen.

Schritt 2

Schritt 3

Schadensaufstellung

Da Sie möglichst für alle Ihnen bereits entstandenen und künftig entstehenden Schäden kompensiert werden sollen, prüfen wir, welche einzelnen Schadenspositionen wir für Sie geltend machen können. Neben Vorschussansprüchen können dies auch bereits entstandene Schäden sein. Wir kennen viele Schadenspositionen, die wir direkt mit in Ihren Anspruch aufnehmen (z. B. erhöhte Energiekosten, Fahrtwege, Wertminderung, Zinsansprüche etc.). Auch entstandene Kosten für einen Privatgutachter sind in vielen Fällen von der Gegenseite zu erstatten.

Schritt 3

Schritt 4

Außergerichtliches Vorgehen

Nachdem der Sachverhalt geklärt ist und wir gemeinsam die Schäden beziffert haben, erstellen wir zunächst ein druckvolles anwaltliches Schreiben an die Gegenseite, mit dem wir den Anspruch begründen und Zahlung an Sie fordern. Zugleich drohen wir gerichtliche Schritte an. Alle anwaltlichen Schreiben stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich in der Folge auch ohne Gerichtsverfahren lösen. Sind die Fronten derart verhärtet, dass eine außergerichtliche Lösung nicht in Betracht kommt, legen wir ohne außergerichtliche Zahlungsaufforderung direkt Klage ein.

Schritt 4

Schritt 5

Vorschussklage

Hatte das außergerichtliche Vorgehen keinen Erfolg, melden wir Ihre Ansprüche beim zuständigen Gericht an. Wir entwerfen eine Klageschrift, die wir nach Ihrer Freigabe bei Gericht einreichen. Die Gegenseite kann sich gegen die Klage verteidigen. Argumente werden ausgetauscht.

Schritt 5

Schritt 6

Mündliche Verhandlung

Nachdem die Schriftsätze ausgetauscht sind, findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Hier erörtern wir den Fall mündlich. Ggf. werden Zeugen vernommen. In vielen baurechtlichen Fällen zieht das Gericht einen Sachverständigen hinzu, der die streitigen technischen Fragen fachlich bewertet.

Schritt 6

Schritt 7

Urteil

Bestätigt das Gericht unsere Rechtsauffassung, gibt es der Klage statt. Es verurteilt die Gegenseite zur Vorschuss- und Schadensersatzzahlung.

Schritt 7

Schritt 8

Falls erforderlich: Zwangsvollstreckung

Sollte die Gegenseite weiterhin die Zahlung verweigern, leiten wir die Zwangsvollstreckung für Sie ein.

Schritt 8

Schritt 9

Verwendung des Vorschusses

Wenn Sie die Vorschusszahlung erhalten haben, verwenden Sie die Vorschüsse zweckentsprechend.

Schritt 9

*Jedes Verfahren ist individuell. Es ist nicht garantiert, dass Ihr Verfahren so abläuft, wie das vorstehende Beispiel. Bitte beachten Sie auch, dass wir als seriöse Kanzlei nie garantieren, dass Ihre Klage erfolgreich ist. Wir garantieren jedoch eine realistische Einschätzung und vollen Einsatz für Ihre Sache.